Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Strahlenschutzgesetz 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 50/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 134Paragraph 134
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Zentrales Quellenregister
§ 134.Paragraph 134,
Im Zentralen Quellenregister sind Daten über
umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den §§ 16 oder 17 bewilligten Tätigkeiten,umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den Paragraphen 16, oder 17 bewilligten Tätigkeiten,
umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß Paragraph 33, bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,
den Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß § 138 Abs. 3 Z 3 sowieden Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß Paragraph 138, Absatz 3, Ziffer 3, sowie
das Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß § 33 bauartzugelassenen Gerätendas Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß Paragraph 33, bauartzugelassenen Geräten
zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020
Dokumentnummer
NOR40224027