Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sterbeverfügungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 242/2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2026Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 242 aus 2021, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 und 3, § 6 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 1, § 8a samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 3 in der Fassung der Sterbeverfügungs-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026, BGBl. I Nr. 69/2026 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 8 Abs. 1 dritter und vierter Satz gilt für Bestätigungen, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt werden. § 8 Abs. 1 fünfter Satz gilt für Sterbeverfügungen, die nach diesem Zeitpunkt errichtet werden. § 8a und § 10 Abs. 2 und 3 gelten auch für Sterbeverfügungen, die vor dem Inkrafttreten der Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 errichtet wurden. Die Erneuerung von Sterbeverfügungen vor einer ärztlichen Person gemäß § 8a ist ab 1. Februar 2027 zulässig.Paragraph eins, Absatz 2 und 3, Paragraph 6, Absatz eins und 4, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 8 a, samt Überschrift, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 10, Absatz 2 und 3 in der Fassung der Sterbeverfügungs-Novelle 2026 – StVfG-Nov 2026, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2026, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Paragraph 8, Absatz eins, dritter und vierter Satz gilt für Bestätigungen, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt werden. Paragraph 8, Absatz eins, fünfter Satz gilt für Sterbeverfügungen, die nach diesem Zeitpunkt errichtet werden. Paragraph 8 a und Paragraph 10, Absatz 2 und 3 gelten auch für Sterbeverfügungen, die vor dem Inkrafttreten der Sterbeverfügungsgesetz-Novelle 2026 errichtet wurden. Die Erneuerung von Sterbeverfügungen vor einer ärztlichen Person gemäß Paragraph 8 a, ist ab 1. Februar 2027 zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026
Dokumentnummer
NOR40279544