Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 119/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Abwicklung des Fonds durch Dritte
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Der Fonds kann nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, einen Dienstleister mit der Abwicklung und Bewerbung seiner Leistungen betrauen. Soweit ein Dienstleister betraut wird, vertritt dieser den Fonds im Rahmen des übertragenen Tätigkeitsbereiches nach außen und ist vor dem Beschluss über die Leistungen iSd § 3 Abs. 5 anzuhören. Wesentliche Änderungen hinsichtlich des Aufwandes der Abwicklung berechtigen den Dienstleister, den geschlossenen Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern dieser nicht angepasst wird.Der Fonds kann nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,, einen Dienstleister mit der Abwicklung und Bewerbung seiner Leistungen betrauen. Soweit ein Dienstleister betraut wird, vertritt dieser den Fonds im Rahmen des übertragenen Tätigkeitsbereiches nach außen und ist vor dem Beschluss über die Leistungen iSd Paragraph 3, Absatz 5, anzuhören. Wesentliche Änderungen hinsichtlich des Aufwandes der Abwicklung berechtigen den Dienstleister, den geschlossenen Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern dieser nicht angepasst wird. (2)Absatz 2,Die einem Dienstleister aus der Abwicklung der übertragenen Tätigkeiten entstehenden Aufwendungen sind aus Mitteln des Fonds zu erstatten. Dabei sind Aufwendungen für vom Dienstleister beauftragte Leistungen nach Anfall pauschaliert zu ersetzen. Für die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister gebührt diesem eine einmalige Vergütung für die Ersteinrichtung sowie eine jährliche vom Vorstand festzulegende Vergütung. Diese Vergütungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2026
Dokumentnummer
NOR40274274