Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Teilzeitnutzungsgesetz 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 8/2011Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
20/06 Konsumentenschutz
Text
Form der Rücktrittserklärung
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz eins,Der Rücktritt muss in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
(2)Absatz 2,Der Verbraucher kann für den Rücktritt entweder das Formblatt gemäß Anhang V der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG verwenden oder ihn mit eigenen Worten erklären. Es genügt auch, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Vertragsdokument mit einem Vermerk zurückstellt, der eindeutig erkennen lässt, dass er die Aufrechterhaltung oder das Zustandekommen des Vertrags ablehnt.Der Verbraucher kann für den Rücktritt entweder das Formblatt gemäß Anhang römisch fünf der Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG verwenden oder ihn mit eigenen Worten erklären. Es genügt auch, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Vertragsdokument mit einem Vermerk zurückstellt, der eindeutig erkennen lässt, dass er die Aufrechterhaltung oder das Zustandekommen des Vertrags ablehnt.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016
Dokumentnummer
NOR40126623