Norm UMG× ▾ ‹›Gliederung Suchen Umweltmanagementgesetz (UMG) Fassungen (Gesetz) ab 03.08.2004 — BGBl. I Nr. 99/2004▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.06.2013 § → § BGBl. I Nr. 98/2013 03.08.200418.06.2013 § → § BGBl. I Nr. 99/2004 08.08.200102.08.2004 BGBl. I Nr. 96/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.08.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Abschnitt§ 1Ziele§ 1aBegriffsbestimmungenII. AbschnittZulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht über die Umweltgutachter§ 2Fachkunde von leitenden Umweltgutachtern und Umwelteinzelgutachtern§ 3Fachkunde von Teammitgliedern§ 4Beurteilung der Fachkunde von Umweltgutachtern§ 5Voraussetzungen der Zulassung als Umweltgutachter§ 6Gültigkeitserklärung§ 7Zulassungsstelle§ 8Verfahren§ 9Zulassungsverfahren§ 10Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter§ 11Pflichten des Umweltgutachters§ 12Voraussetzung für das Tätigwerden als Umweltgutachter§ 13Aufhebung und Einschränkung der Zulassung§ 14UmweltgutachterlistenIII. AbschnittFührung eines Verzeichnisses eingetragener Organisationen§ 15Zuständige Stelle§ 16Eintragung, Verweigerung, Streichung und Aussetzung der Eintragung von Organisationen§ 17Überprüfung durch die zuständige Stelle im Wege des Umweltbundesamtes§ 18Veröffentlichung der Umwelterklärung§ 19Besondere Verwaltungsabgaben§ 20Auskunftsrecht des UmweltgutachtersIV. AbschnittVerwaltungsvereinfachungen für EMAS-Organisationen§ 21Anzeigeverfahren bei Änderungen von Anlagen§ 21aMündliche Verhandlung bei Änderungen von Anlagen§ 22Erlassung des konsolidierten Genehmigungsbescheides§ 23Absehen von Verwaltungsstrafen§ 24Entfall der Bestellpflicht für Beauftragte§ 25Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten§ 26Entfall von Meldepflichten§ 27Entfall der EigenüberwachungV. AbschnittSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 28Bericht an den Nationalrat§ 29Strafbestimmungen§ 30Gleichbehandlung§ 31Übergangsbestimmungen§ 32Verweis auf andere Rechtsvorschriften§ 33Vollziehung§ 34Außerkrafttreten