Norm UMG× ▾ ‹›Gliederung Umweltmanagementgesetz (UMG) Fassungen (Gesetz) ab 19.06.2013 — BGBl. I Nr. 98/2013▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.06.2013 § → § BGBl. I Nr. 98/2013 03.08.200418.06.2013 § → § BGBl. I Nr. 99/2004 08.08.200102.08.2004 BGBl. I Nr. 96/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.06.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Abschnitt§ 1Ziele§ 1aBegriffsbestimmungenII. AbschnittZulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht über die Umweltgutachter§ 2Fachkunde von leitenden Umweltgutachtern und Umwelteinzelgutachtern§ 3Fachkunde von Teammitgliedern§ 4Beurteilung der Fachkunde von Umweltgutachtern§ 5Voraussetzungen der Zulassung als Umweltgutachter§ 6Gültigkeitserklärung§ 7Zulassungsstelle§ 8Verfahren§ 9Zulassungsverfahren§ 10Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter§ 11Pflichten des Umweltgutachters§ 12Voraussetzung für das Tätigwerden als Umweltgutachter§ 13Aufhebung und Einschränkung der Zulassung§ 14UmweltgutachterlistenIII. AbschnittFührung von Registern eingetragener Organisationen§ 15Zuständige Stelle§ 16Registrierung bzw. Verweigerung der Registrierung von Organisationen§ 16aStreichung und Aussetzung der Registrierung von Organisationen§ 16bVerfahren zur Registrierung, Verweigerung der Registrierung, Streichung und Aussetzung der Registrierung§ 17Überprüfung durch die zuständige Stelle im Wege des Umweltbundesamtes§ 18Veröffentlichung der Umwelterklärung und der Berichte von Organisationen, die andere mit EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden§ 19Besondere Verwaltungsabgaben§ 20Auskunftsrecht des UmweltgutachtersIV. AbschnittVerwaltungsvereinfachungen für EMAS-Organisationen§ 21Anzeigeverfahren bei Änderungen von Anlagen§ 21aMündliche Verhandlung bei Änderungen von Anlagen§ 22Erlassung des konsolidierten Genehmigungsbescheides§ 23Absehen von Verwaltungsstrafen§ 24Entfall der Bestellpflicht für Beauftragte§ 25Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten§ 26Entfall von Meldepflichten§ 27Entfall der EigenüberwachungV. AbschnittSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 28Bericht an den Nationalrat§ 29Strafbestimmungen§ 30Gleichbehandlung§ 31Übergangsbestimmungen§ 32Verweis auf andere Rechtsvorschriften§ 33Vollziehung