Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2022Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 90hParagraph 90 h
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Einreihung in das Entlohnungsschema II LEinreihung in das Entlohnungsschema römisch zwei L
§ 90h.Paragraph 90 h,
(1)Absatz eins,Eine Einreihung in das Entlohnungsschema II L ist für Vertragslehrer vorgesehen, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung stehen.Eine Einreihung in das Entlohnungsschema römisch zwei L ist für Vertragslehrer vorgesehen, die ausschließlich in nicht gesicherter Verwendung stehen.
(2)Absatz 2,Als nicht gesicherte Verwendung gelten
Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter Personen),
Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes führen kann,
Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie geschaffen wurden,
Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
Verwendung in der Nachmittagsbetreuung,
Verwendung in der Lehrerreserve,
sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
(3)Absatz 3,In den Fällen des Abs. 1 ist im Dienstvertrag anzugeben, für welche der im Abs. 2 angeführten Verwendungen das Dienstverhältnis eingegangen wird.In den Fällen des Absatz eins, ist im Dienstvertrag anzugeben, für welche der im Absatz 2, angeführten Verwendungen das Dienstverhältnis eingegangen wird.
(4)Absatz 4,§ 4 Abs. 4 ist auf Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L nicht anzuwenden.Paragraph 4, Absatz 4, ist auf Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L nicht anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2022
Dokumentnummer
NOR40246088