Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Volksbegehrengesetz 2018
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 106/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
10/06 Direkte Demokratie
Text
Druckkostenbeitrag
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die Beschaffung und Versendung der für das Eintragungsverfahren notwendigen Formulare und der zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 und Abs. 7 Z 1 erforderlichen Texte des Volksbegehrens obliegt dem Bund; die Kosten hierfür hat – unbeschadet des § 3 Abs. 3 Z 5 – der Bund zu tragen.Die Beschaffung und Versendung der für das Eintragungsverfahren notwendigen Formulare und der zur Veröffentlichung gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer eins und Absatz 7, Ziffer eins, erforderlichen Texte des Volksbegehrens obliegt dem Bund; die Kosten hierfür hat – unbeschadet des Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 5, – der Bund zu tragen.
(2)Absatz 2,Der Bevollmächtigte hat an den Bund einen Kostenbeitrag für die für die Durchführung des Volksbegehrens in der Höhe von 2 250 Euro (Anm. 1) zu entrichten. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Verlautbarung an das Bundesministerium für Inneres zu überweisen. Wird der Kostenbeitrag nicht erlegt, so ist kein Eintragungsverfahren durchzuführen.Der Bevollmächtigte hat an den Bund einen Kostenbeitrag für die für die Durchführung des Volksbegehrens in der Höhe von 2 250 Euro Anmerkung eins, ) zu entrichten. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Verlautbarung an das Bundesministerium für Inneres zu überweisen. Wird der Kostenbeitrag nicht erlegt, so ist kein Eintragungsverfahren durchzuführen.
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Anm. 1:Anmerkung eins, :
gemäß BGBl. II Nr. 131/2022 ab 1.4.2022: 2517,40 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2022, ab 1.4.2022: 2517,40 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 80/2023 ab 1.4.2023: 2 799,50 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2023, ab 1.4.2023: 2 799,50 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 94/2026 ab 1.5.2026: 3 085 Euro)gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2026, ab 1.5.2026: 3 085 Euro)
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026
Dokumentnummer
NOR40188252