Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 107/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 99Paragraph 99
Text
Meldung an die ESMA
§ 99.Paragraph 99,
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den Paragraphen 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2017
Dokumentnummer
NOR40195495