Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wohnungseigentumsgesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 70/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 49Paragraph 49
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
Rechtsunwirksamkeit von Festlegungen
§ 49.Paragraph 49,
(1)Absatz eins,Über die Dauer des vorläufigen Wohnungseigentums hinausreichende Festlegungen des Alleineigentümers der Liegenschaft - auf welche Weise immer sie getroffen werden - über die folgenden Angelegenheiten sind unwirksam, dies insbesondere mit der Rechtsfolge, dass Miteigentumsbewerber und spätere Wohnungseigentümer daran nicht gebunden sind:
Benützungsregelung (§ 17),Benützungsregelung (Paragraph 17,),
Gemeinschaftsordnung (§ 26),Gemeinschaftsordnung (Paragraph 26,),
Höhe der Rücklage (§ 31),Höhe der Rücklage (Paragraph 31,),
Versicherung der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 4),Versicherung der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4,),
Hausordnung (§ 28 Abs. 1 Z 7),Hausordnung (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 7,),
Vermietung der allgemeinen Teile der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 8 und 9),Vermietung der allgemeinen Teile der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 8 und 9),
Bestellung eines Verwalters und Inhalt des Verwaltungsvertrags (§§ 19, 20, § 28 Abs. 1 Z 5),Bestellung eines Verwalters und Inhalt des Verwaltungsvertrags (Paragraphen 19, 20,, Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5,),
Aufnahme von Darlehen zur Erhaltung der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 3),Aufnahme von Darlehen zur Erhaltung der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3,),
abweichende Aufteilungsschlüssel, abweichende Abrechnungseinheiten und abweichende Abstimmungseinheiten (§ 32 Abs. 2),abweichende Aufteilungsschlüssel, abweichende Abrechnungseinheiten und abweichende Abstimmungseinheiten (Paragraph 32, Absatz 2,),
verbrauchsabhängige Abrechnung (§ 32 Abs. 3),verbrauchsabhängige Abrechnung (Paragraph 32, Absatz 3,),
benützungsabhängige Einhebung der Energiekosten für Gemeinschaftsanlagen (§ 32 Abs. 4),benützungsabhängige Einhebung der Energiekosten für Gemeinschaftsanlagen (Paragraph 32, Absatz 4,),
Verteilung der Erträgnisse (§ 33),Verteilung der Erträgnisse (Paragraph 33,),
Rechnungslegung (§ 34),Rechnungslegung (Paragraph 34,),
abweichende Abrechnungsperioden (§ 34 Abs. 2),abweichende Abrechnungsperioden (Paragraph 34, Absatz 2,),
Vorgangsweise bei Überschüssen und Fehlbeträgen aus der Abrechnung (§ 34 Abs. 4).Vorgangsweise bei Überschüssen und Fehlbeträgen aus der Abrechnung (Paragraph 34, Absatz 4,).
(2)Absatz 2,Abs. 1 gilt entsprechend für Festlegungen einer Eigentümergemeinschaft, die nur aus dem Wohnungseigentumsorganisator und einer mit diesem durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbundenen Person besteht.Absatz eins, gilt entsprechend für Festlegungen einer Eigentümergemeinschaft, die nur aus dem Wohnungseigentumsorganisator und einer mit diesem durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbundenen Person besteht.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015
Dokumentnummer
NOR40029934