BGBl. Nr. 285/1925
Bundesgesetz vom 30. Juli 1925 über den Erwerb und den Verlust der Landes- und Bundesbürgerschaft.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32aufgehoben
wie sie verloren werde.
Paragraph 32, Der Verlust der Staatsbürgerschaft durch Auswanderung oder durch Verehelichung einer Staatsbürgerinn an einen Ausländer, wird durch die Auswanderungs-Gesetze bestimmt.