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BGBl. Nr. 186/1950

kundgemacht 14.10.1950 RIS↗
186. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Epidemiegesetzes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 8. August 1950 über die Wiederverlautbarung des Gesetzes über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Epidemiegesetz).
Kundmachung BGBl. Nr. 186/1950× zu EpiG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Epidemiegesetz 1950 (EpiG) neu § 0↗RIS↗
§ 25neu
in Kraft 22.08.1947 – 27.05.2021 · idF BGBl. Nr. 186/1950 · danach: BGBl. I Nr. 90/2021 § 25↗RIS↗

Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Auslande.

Paragraph 25,

Durch Verordnung wird auf Grund der bestehenden Gesetze und Staatsverträge bestimmt, welchen Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung einer Krankheit aus dem Auslande der Einlaß von Seeschiffen sowie anderer dem Personen- oder Frachtverkehre dienenden Fahrzeuge, die Ein- und Durchfuhr von Waren und Gebrauchsgegenständen, endlich der Eintritt und die Beförderung von Personen unterworfen werden.