BGBl. Nr. 54/1956
54. Bundesgesetz: Gehaltsgesetz 1956.
Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41neu
Paragraph 41,
Einlieferungen und Vorführungen sind in der niedrigsten Wagen(Schiffs)klasse des Massenbeförderungsmittels zu bewirken. Zur Rückreise nach der Einlieferung oder Vorführung gebührt dem Gendarmeriebeamten die seiner Gebührenstufe zukommende Wagen(Schiffs)klasse.