Absatz eins,Die Berufungsentscheidung hat zu enthalten:
- Litera adie Namen der Parteien des Berufungsverfahrens und ihrer Vertreter;
- Litera bdie Bezeichnung des angefochtenen Bescheides;
- Litera cden Spruch;
- Litera ddie Begründung.
8. Berufungsentscheidung.