Absatz eins,Der Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.
BGBl. Nr. 242/1962
242. Bundesgesetz: Schulorganisationsgesetz.
Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 50neu
Paragraph 50, Lehrer.
- Absatz 2,Für jede Berufsschule sind ein Leiter, nach Maßgabe der dienstrechtlichen Vorschriften auch ein Stellvertreter des Leiters, sowie die erforderlichen weiteren Lehrer zu bestellen.
- Absatz 3,Die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 3, findet Anwendung.