Absatz eins,Entschädigung wird nicht gewährt:
- Litera afür Vermögenschaften, Rechte und Interessen österreichischer physischer oder juristischer Personen, wenn die Vermögenswerte durch Maßnahmen der Alliierten Kontrollkommission in Rumänien erfaßt worden sind, durch die das Eigentum endgültig betroffen wurde;
- Litera bfür land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen auf dem Lande, es sei denn, daß im Einzelfall ein Anspruch im Zuge der Vermögensverhandlungen seitens der Volksrepublik Rumänien anerkannt worden ist.