BGBl. Nr. 60/1974
60. Bundesgesetz: Strafgesetzbuch — StGB
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch — StGB)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 192neu
Neunter Abschnitt
Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie
Mehrfache Ehe
Paragraph 192,
Wer eine neue Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einer verheirateten Person eine Ehe schließt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.