in Zivilsachen
- Litera aden Parteien und
- Litera bdem Revisor, sofern die Gebühr nicht ganz aus einem bereits erlegten Vorschuß gezahlt werden kann oder die Gebühr nicht nach Paragraph 37, Absatz 2, bestimmt worden ist;
Zustellung
Paragraph 40, (1) Der Beschluß, mit dem die Gebühr bestimmt wird, ist zuzustellen