BGBl. Nr. 137/1975
137. Bundesgesetz: Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger und Dolmetscher
Bundesgesetz vom 19. Feber 1975 über den allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen und Dolmetscher
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
römisch eins. ABSCHNITT
Anwendungsbereich
Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz bezieht sich auf die allgemeine Beeidigung von Sachverständigen und Dolmetschern für ihre Tätigkeit vor Gerichten und auf ihre Erfassung in Listen.