Absatz eins,Für jede Akademie für Sozialarbeit sind ein Leiter und die erforderlichen weiteren Lehrer zu bestellen. Für die Bestellung von Lehrbeauftragten sind die Bestimmungen des Paragraph 123, Absatz 5, anzuwenden.
BGBl. Nr. 323/1975
323. Bundesgesetz: 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle
Bundesgesetz vom 29. April 1975, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (5. Schulorganisationsgesetz-Novelle)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 84neu
Paragraph 84, Lehrer.
- Absatz 2,Die Bestimmung des Paragraph 42, Absatz 3, findet Anwendung.