Absatz eins,Die Österreichische Notariatskammer setzt sich aus den Notariatskammern Österreichs zusammen. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat ihren Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
BGBl. Nr. 162/1977
162. Bundesgesetz: Änderung der Notariatsordnung
Bundesgesetz vom 24. März 1977, mit dem die Notariatsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 140neu
Paragraph 140,
- Absatz 2,Die Österreichische Notariatskammer ist berechtigt, das Staatswappen zu führen; ihr Amtssiegel hat das Staatswappen und die Umschrift “Österreichische Notariatskammer” zu enthalten.