BGBl. Nr. 136/1979
136. Bundesgesetz: Änderung des Gehaltsgesetzes 1956 (34. Gehaltsgesetz-Novelle), des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, des Richterdienstgesetzes, des Bundesgesetzes über die Ergänzungszulagen zur Erhöhung der Anfangsbezüge im öffentlichen Dienst, der Reisegebührenvorschrift und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1965
Bundesgesetz vom 7. März 1979, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 (34. Gehaltsgesetz-Novelle), das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundesgesetz über die Ergänzungszulagen zur Erhöhung der Anfangsbezüge im öffentlichen Dienst, die Reisegebührenvorschrift und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1965 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 47neu
Paragraph 47, Wird ein Beamter einer anderen Besoldungsgruppe zum Staatsanwalt ernannt, so richten sich seine Gehaltsstufe und sein allfälliger Anspruch auf eine Dienstalterszulage nach der Zeit, die für seine Vorrückung als Staatsanwalt gemäß Paragraph 42, Absatz 6, maßgebend gewesen wäre.