Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft.
BGBl. Nr. 550/1980
550. Bundesgesetz: Grundbuchsumstellungsgesetz — GUG
Bundesgesetz vom 27. November 1980 über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz — GUG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30neu
Inkrafttreten
Paragraph 30,
- Absatz 2,Vor dem 1. Jänner 1981 datierte Urkunden, auf Grund deren eine bücherliche Eintragung geschehen soll, müssen bloß den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn aus diesen Urkunden das Geburtsdatum natürlicher Personen, die als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden sollen, nicht hervorgeht, so ist es im Grundbuchsantrag anzugeben.