Absatz eins,Der Unterricht in den Klassen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist durch Fachlehrer zu erteilen.
BGBl. Nr. 365/1982
365. Bundesgesetz: 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle
Bundesgesetz vom 30. Juni 1982, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (7. Schulorganisationsgesetz-Novelle)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 99neu
Lehrer
Paragraph 99,
- Absatz 2,Für jede Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sind ein Leiter, ein Abteilungsvorstand für den Übungskindergarten und den Übungshort und die erforderlichen weiteren Lehrer, für einen eingegliederten Übungskindergarten die erforderlichen Übungskindergärtner und für einen allenfalls eingegliederten Übungshort die erforderlichen Übungshorterzieher zu bestellen.
- Absatz 3,Die Bestimmungen der Paragraphen 42, Absatz 3 und 123 Absatz 2, finden Anwendung.