BGBl. Nr. 433/1982
433. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Volksanwaltschaft
Kundmachung der Bundesregierung vom 10. August 1982, mit der das Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
Insoweit bei Behörden und Dienststellen Anbringen in einer anderen als der deutschen Sprache zulässig sind, können auch Anbringen bei der Volksanwaltschaft in dieser Sprache eingebracht werden.