BGBl. Nr. 156/1985
156. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im National- und Bundesrat erleichtert wird
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen vom 28. März 1985, mit der das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im National- und Bundesrat erleichtert wird, wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben haben die parlamentarischen Klubs der Abgeordneten zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates Anspruch auf einen Beitrag zur Deckung der ihnen daraus erwachsenden Kosten.
Bundesgesetzblatt Nr. 356 aus 1982,, Artikel römisch zwei, Ziffer 2,)