Absatz eins,Im Lehrplan (Paragraph 6,) der Akademie für Sozialarbeit sind als Pflichtgegenstände vorzusehen:
- Litera aHuman- und Sozialwissenschaften (insbesondere Religion sowie psychologische, pädagogische, medizinische, rechtliche, soziologische und wirtschaftliche Fachgebiete);
- Litera bMethodik der Sozialarbeit;
- Litera cergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit erforderlich sind;
- Litera dein Praxissemester sowie sonstige Praktika.