Absatz 2,Ein Schüler hört schon vor dem im Absatz eins, genannten Zeitpunkt auf, Schüler einer Schule zu sein
- Litera amit dem Zeitpunkt des Einlangens seiner schriftlichen Abmeldung vom Schulbesuch beim Schulleiter, sofern darin nicht ein späterer Endtermin des Schulbesuches genannt wird;
- Litera bin der Berufsschule mit der Beendigung des Lehrverhältnisses, sofern die Berufsschule nicht gemäß Paragraph 32, Absatz 3, weiterbesucht wird;
- Litera cmit dem ungenützten Ablauf der einwöchigen Frist seit der Zustellung einer schriftlichen Aufforderung zur Rechtfertigung gemäß Paragraph 45, Absatz 5,;
- Litera dmit dem Zeitpunkt, in dem feststeht, daß ein Schüler im Falle des Weiterbesuches die gemäß Paragraph 32, zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschreitet;
- Litera emit dem Eintritt der Rechtskraft eines Ausschlusses (Paragraph 49,), eines Widerrufes der vorzeitigen Aufnahme in die Volksschule (Paragraph 7, Absatz 8, des Schulpflichtgesetzes 1985) oder einer Zurückstellung vom Schulbesuch (Paragraph 14, des Schulpflichtgesetzes 1985).