BGBl. Nr. 230/1988
230. Bundesgesetz: Änderung des Richterdienstgesetzes, des Gerichtsorganisationsgesetzes, der Reisegebührenvorschrift 1955, des Gehaltsgesetzes 1956 und des Nebengebührenzulagengesetzes
Bundesgesetz vom 20. April 1988, mit dem das Richterdienstgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Gehaltsgesetz 1956 und das Nebengebührenzulagengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 46geändert
§ 46.
Die Übersiedlungsgebühren und die Trennungsgebühr (der Trennungszuschuß) entfallen, wenn ein Richter gemäß § 6 lit. a des Gesetzes vom 21. Mai 1868, RGBl. Nr. 46 (Richterdisziplinargesetz), versetzt wurde. wenn ein Richter in Vollziehung der über ihn verhängten Disziplinarstrafe der Versetzung an einen anderen Dienstort (§ 104 Abs. 1 lit. d RDG) ernannt wurde.