BGBl. Nr. 231/1988
231. Bundesgesetz: Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Bundesgesetz vom 21. April 1988, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 31neu
Abschnitt römisch sieben
Abgabenrechtliche Bestimmung
Paragraph 31, Befreiungsscheine, die erstmals für Jugendliche im Sinne des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 3, gemäß Paragraph 19, Absatz 7, von Amts wegen ausgestellt werden, sind von den Stempelgebühren befreit.