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BGBl. Nr. 343/1989

kundgemacht 21.07.1989 RIS↗Parlament↗
343. Bundesgesetz: Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989 — WGN 1989
Bundesgesetz vom 29. Juni 1989, mit dem Beträge und Wertgrenzen sowie damit zusammenhängende Regelungen des Zivilrechts und des Verfahrensrechts geändert werden (Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989 — WGN 1989)
Kundmachung BGBl. Nr. 343/1989× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) 161 § 0↗RIS↗
§ 52aufgehoben
in Kraft 01.05.1987 – 31.07.1989 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 343/1989 § 52↗RIS↗

Sachverständige für die Schätzung von gewöhnlichen

Gebrauchsgegenständen

Paragraph 52, Die Gebühr für Mühewaltung für Befund und Gutachen über die Schätzung von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen beträgt für jede, wenn auch nur begonnene Stunde 152 S.