wenn es dies beantragt;
BGBl. Nr. 283/1990
283. Bundesgesetz: Bundesbehindertengesetz — BBG
Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Beratung, Betreuung und besondere Hilfe für behinderte Menschen (Bundesbehindertengesetz — BBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 107neu
Paragraph 107,
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat ein Mitglied von seiner Funktion zu entheben,
- Ziffer eins
- Ziffer 2wenn jene Stelle, auf deren Vorschlag das Mitglied bestellt wurde, die Enthebung beantragt;
- Ziffer 3wenn das Mitglied sich der Vernachlässigung seiner Pflichten schuldig gemacht hat.