BGBl. Nr. 450/1990
450. Bundesgesetz: Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes 1979, des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes 1984
Bundesgesetz vom 5. Juli 1990, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Höchstzahlen
Paragraph 13, Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann, wenn es öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen, insbesondere im Bereich der Bevölkerungspolitik und der Infrastruktur, oder die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erfordern, für das gesamte Bundesgebiet oder für einzelne oder mehrere Bundesländer nach Anhörung des Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie der betreffenden Länder durch Verordnung Höchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern festsetzen.