BGBl. Nr. 742/1990
742. Bundesgesetz: Änderung des Klubfinanzierungsgesetzes 1985
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfinanzierungsgesetz 1985), geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5geändert
§ 5.
Die Beiträge und Zuwendungen nach den §§ 2 bis 4 4a sind den Klubs vierteljährlich jeweils im vorhinein anzuweisen.