BGBl. Nr. 210/1991
210. Kundmachung: Aufhebung des § 61 Abs. 1 Z 2 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 61 Abs. 1 Z 2 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 61geändertZ 2 (aufgehoben)
Wirkungen von Entscheidungen
1. über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Ansprüche auf das rückständige laufende Arbeitsentgelt;
2. (Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 210/1991)
3. über die Herausgabe der dem Arbeitnehmer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszufolgenden Arbeitspapiere und herauszugebenden Gegenstände;
… 4 unveränderte Absätze
4. über die Zurückstellung der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Ausübung der Arbeit zur Verfügung gestellten Gegenstände;
5. nach § 50 Abs. 2.