für Bedienstete, die in einem in Paragraph 19, genannten Dienstverhältnis stehen, sinngemäß mit den im Abschnitt römisch drei vorgesehenen Abweichungen,
BGBl. Nr. 683/1991
683. Bundesgesetz: Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 — APSG
Bundesgesetz über die Sicherung des Arbeitsplatzes für zum Präsenzdienst einberufene oder zum Zivildienst zugewiesene Arbeitnehmer (Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 — APSG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Sonderbestimmungen
Paragraph 2,
Abschnitt römisch zwei dieses Bundesgesetzes gilt
- Ziffer eins
- Ziffer 2für Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984 mit den im Abschnitt römisch vier vorgesehenen Abweichungen.