Absatz eins,Wer
- Ziffer einsohne Arzt zu sein, eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchführt,
- Ziffer 2seinen Samen entgegen Paragraph 11, zweiter Satz oder Paragraph 13, Absatz 2, zur Verfügung stellt,
- Ziffer 3Samen, Eizellen oder entwicklungsfähige Zellen entgegen Paragraph 9, verwendet, untersucht oder behandelt oder
- Ziffer 4Samen, Eizellen, entwicklungsfähige Zellen oder Personen entgegen Paragraph 21, vermittelt,
begeht eine Verwaltungsübertretung.