Absatz eins,Wer als Arzt
- Ziffer einseine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchführt
- Litera adie nach den Paragraphen 2, oder 3 unzulässig ist,
- Litera bohne Vorliegen der in Paragraph 4, festgelegten Voraussetzungen und Erfordernisse,
- Litera cunter Verletzung der Meldepflicht des Paragraph 5, Absatz eins,,
- Litera dohne Aufklärung und Beratung der Ehegatten oder Lebensgefährten gemäß Paragraph 7,,
- Litera eohne Vorliegen der nach Paragraph 8, Absatz eins und 2 oder nach Paragraph 13, Absatz eins, erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen,
- Ziffer 2eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung mit dem Samen eines Dritten entgegen Paragraph 11, erster und dritter Satz durchführt,
- Ziffer 3die nach Paragraph 12, erforderlichen Untersuchungen unterläßt,
- Ziffer 4Samen entgegen Paragraph 14, verwendet oder
- Ziffer 5seiner Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflicht nach Paragraph 18, nicht nachkommt,
begeht eine Verwaltungsübertretung.