BGBl. Nr. 100/1993
100. Bundesgesetz: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
Paragraph 5, Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien, wie Besoldungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen, sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit der Frauen einerseits und der Männer andererseits zu verwenden, die zu einer Diskriminierung führen.