BGBl. Nr. 247/1993
247. Bundesgesetz: Änderung des Konsumentenschutzgesetzes zur Anpassung an das EWR-Abkommen
Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz zur Anpassung an das EWR-Abkommen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41aneu
Paragraph 41 a, (1) Die Neufassung der Paragraphen 3, Absatz eins, 16, Absatz eins, Ziffer eins, 19, Ziffer 2 und 26 b sowie die Paragraphen 12 a, 26 c und 31 b bis 31 f treten mit demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *1), die Paragraphen 31 b bis 31 f jedoch frühestens mit 1. Mai 1994.
- Absatz 2,Die neuen Bestimmungen sind auf Verträge, die vor den im Absatz eins, genannten Zeitpunkten geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.