BGBl. Nr. 256/1993
256. Bundesgesetz: Kompetenzbereinigungsgesetz 1992
Bundesgesetz zur Bereinigung von Überschneidungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien (Kompetenzbereinigungsgesetz 1992)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertZ 1 (neu), Z 2 (neu), Schlussteil (neu)
1. nur die Abhaltung von Exkursionen oder tageweisen Lehrveranstaltungen oder
2. Fernunterricht
vorgesehen ist, hat der zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Inanspruchnahme des Lehrers bei diesen Lehrveranstaltungen das Ausmaß der Anrechnung auf die Lehrverpflichtung allgemein durch Verordnung oder im Einzelfall zu bestimmen.