BGBl. Nr. 701/1994
701. Bundesgesetz: Biersteuergesetz 1995
Bundesgesetz, mit dem die Biersteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt wird (Biersteuergesetz 1995)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 45neu
Paragraph 45,
Das Biersteuergesetz 1977, BGBl. Nr. 297, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,, tritt mit dem im Paragraph 46, Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Bier anzuwenden, für das die Steuerschuld vor diesem Zeitpunkt entstanden ist oder für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, vor diesem Zeitpunkt gelegen ist.