BGBl. Nr. 506/1995
506. Bundesgesetz: Zivildienstgesetz-Novelle 1995
Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 1995)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze
§ 1.
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes besagt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
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