BGBl. Nr. 895/1995
895. Bundesgesetz: Antimißbrauchsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (Antimißbrauchsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 25geändertBezeichnung, Text (neu)
Verhältnis zur Aufenthaltsberechtigung
Die Sicherungsbescheinigung, die Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung, die Arbeitserlaubnis bzw. der Befreiungsschein enthebt den Ausländer nicht der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.