Absatz eins,Der Wahlvorschlag hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie Parteibezeichnung in Worten sowie allenfalls eine Kurzbezeichnung bestehend aus nicht mehr als sieben Buchstaben, die ein Wort ergeben können;
- Ziffer 2die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens 42 Bewerbern, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsjahres, des Berufes und der Adresse jedes Bewerbers;
- Ziffer 3die Bezeichnung des zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vor- und Familienname, Beruf, Adresse).