Absatz eins,Für die Ermittlung des Positionsrisikos sind Zinsterminkontrakte, Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) sowie Terminpositionen bezüglich des Kaufs oder Verkaufs von Schuldtiteln als Kombination von Kauf- und Verkaufspositionen zu behandeln. Insbesondere ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:
- Ziffer einsEine Kaufposition in einem Zinsterminkontrakt ist als Kombination einer Kreditaufnahme, die zum Liefertag des Terminkontrakts fällig wird, und dem Halten eines Vermögenswertes mit einem Fälligkeitstermin entsprechend dem des Basisinstruments oder der zugrundeliegenden fiktiven Position zu behandeln; bezüglich des spezifischen Positionsrisikos sind die Aufnahme von Fremdmitteln und der Besitz von Aktivposten in die Zentralstaat-Spalte der Tabelle in Paragraph 22 g, einzuordnen;
- Ziffer 2ein verkauftes Zinstermingeschäft ist als eine Kaufposition mit einem Fälligkeitstermin zu behandeln, der dem Abwicklungstermin zuzüglich des Vertragszeitraumes entspricht, und als eine Verkaufsposition mit einem Fälligkeitstermin, der dem Abwicklungstermin entspricht; bezüglich des spezifischen Positionsrisikos sind die Aufnahme von Fremdmitteln und der Besitz von Aktivposten in die Zentralstaat-Spalte der Tabelle in Paragraph 22 g, einzuordnen;
- Ziffer 3eine Terminposition für den Kauf eines Schuldtitels ist als Kombination einer Kreditaufnahme, die zum Liefertag fällig wird, und einer (Kassa-)Kaufposition in dem Schuldtitel selbst zu behandeln; bezüglich des spezifischen Positionsrisikos ist die Kreditaufnahme in die Zentralstaat-Spalte der Tabelle in Paragraph 22 g und der Schuldtitel in die jeweilige Spalte derselben Tabelle einzustellen.