Absatz eins,Aktienindex-Terminkontrakte und die deltagewichteten Gegenwerte von Aktienindex-Terminkontraktoptionen und Aktienindex-Optionen, sämtliche im folgenden als „Aktienindex-Terminkontrakte“ bezeichnet, können in die einzelnen Substanzwerte des Index aufgeschlüsselt oder als jeweils gesonderte Position behandelt werden. Eine Aufrechnung von entgegengesetzten Positionen in Aktienindex-Terminkontrakten ist bei identen Indices und bei Übereinstimmung der Laufzeit zulässig. Die Übereinstimmung der Laufzeit ist innerhalb folgender Grenzen gegeben:
- Ziffer einsBei Fristen von weniger als einem Monat: gleicher Tag;
- Ziffer 2bei Fristen zwischen einem Monat und einem Jahr: sieben Tage;
- Ziffer 3bei mehr als einem Jahr: 30 Tage.