Absatz eins,Vorleistungen wurden erbracht, wenn das Kreditinstitut Wertpapiere
- Ziffer einsvor deren Eingang bezahlt oder
- Ziffer 2vor Eingang der Bezahlung geliefert hat
und zumindest ein Tag seit der Zahlung oder Lieferung vergangen ist. In Ziffer eins, ist der frühere der beiden Tage, Valutatag oder Kalendertag, an dem die Beträge tatsächlich gezahlt wurden, maßgeblich, in Ziffer 2, der Valutatag.