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BGBl. I Nr. 63/1997

kundgemacht 30.06.1997 RIS↗Parlament↗
63. Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Arbeitsverfassungsgesetzes, des Bankwesengesetzes, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993
Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 63/1997× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) 1110431 § 0↗RIS↗
§ 117geändertÜberschrift; Abs 1, Z 1 (entfallen), Z 2 (entfallen); Abs 2, Z 1 (entfallen), Z 2 (entfallen)
in Kraft 19.03.1994 – 30.06.1997 · idF BGBl. Nr. 194/1994 · danach: BGBl. I Nr. 63/1997 § 117↗RIS↗
in Kraft 01.07.1997 – 31.07.2002 · idF BGBl. I Nr. 63/1997 · danach: BGBl. I Nr. 111/2002 § 117↗RIS↗
Schädlingsbekämpfer Bäcker
§ 117.
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk der Schädlingsbekämpfer Bäcker (§ 94 Z 73 29) bedarf es für sind auch berechtigt, Konditorbackwaren sowie Mehlspeisen (zB Torten) herzustellen.
1. die Bekämpfung von tierischen und pflanzlichen Schädlingen mit hochgiftigen Gasen,
2. die Bekämpfung von tierischen und pflanzlichen Schädlingen ohne Verwendung hochgiftiger Gase.
(2) Kein Handwerk gemäß § 94 Z 73 ist unbeschadet der Rechte Den Bäckern steht auch das Recht zu, in den dem Verkauf gewidmeten Räumen ihre Erzeugnisse – auch garniert als Imbisse – einschließlich der Schädlingsbekämpfer die Bekämpfung von tierischen in Abs. 1 genannten Produkte zu verabreichen und pflanzlichen Schädlingen ohne Verwendung hochgiftiger Gase nichtalkoholische Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen auszuschenken. Bei Ausübung dieses Rechtes muß der Charakter des Betriebes als Erzeugungsbetrieb gewahrt bleiben.
1. durch Zimmermeister bei Bauten, die ihrem Wesen nach Holzkonstruktionen sind, beispielsweise bei Holzhäusern, Holzdachstühlen und Holzbrücken und
2. durch Bildhauer, Drechsler, Orgelbauer und Tischler im Zuge von Reparaturarbeiten oder Restaurierungen.