BGBl. I Nr. 145/1998
145. Bundesgesetz: Erlassung eines Gefahrgutbeförderungsgesetzes sowie Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung 1960
Bundesgesetz, mit dem ein Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassen wird sowie das Kraftfahrgesetz 1967 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 92neu
Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Beförderung gefährlicher Güter
Paragraph 92,
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind oder mit denen solche Güter befördert werden, müssen, abgesehen von den sonst für diese Fahrzeuge in Betracht kommenden Bestimmungen, auch den gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, GGBG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 1998,, in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen.